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Effizienzberatung

BAFA-Förderung für KMU

Bis zu 3.500 € BAFA-Zuschuss pro Jahr für Ihre Unternehmensberatung.

Pro Beratung können in Baden-Württemberg bis zu 3.500 € Beratungskosten angesetzt und mit 50 % – maximal 1.750 € – bezuschusst werden. Bis zu zwei förderfähige Beratungen pro Jahr sind möglich.

Sterzik Effizienzberatung ist beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert und begleitet Sie von der Beratungsidee bis zur förderfähigen Unternehmensberatung.

  • bis zu 3.500 € förderfähige Beratungskosten je Antrag
  • 50 % Zuschuss – bis zu 1.750 € je Antrag in Baden-Württemberg
  • Beratung zu Prozessen, Digitalisierung, KI, Automatisierung und CRM
BAFA-Förderung prüfen

Unverbindlich · ca. 20 Minuten · wir prüfen gemeinsam Ihre Ausgangslage

BAFA-Förderung

Baden-Württemberg

50 %

Zuschuss

bis zu

1.750 €

je Antrag

bei maximal 3.500 € förderfähigen Beratungskosten je Antrag

Bis zu 3.500 € Zuschuss pro Jahr bei zwei Beratungen.

BAFA-Förderung auf einen Blick

50 %
Fördersatz Baden-Württemberg
3.500 €
förderfähige Beratungskosten je Antrag
1.750 €
Zuschuss je Antrag
2Anträge
pro Jahr möglich

Bei zwei Anträgen im Jahr sind das bis zu 7.000 € förderfähige Beratungskosten und bis zu 3.500 € Zuschuss.

BAFA-Förderung einfach erklärt

Was ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen?

Mit dem BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" unterstützt der Staat kleine und mittlere Unternehmen dabei, externe Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden individuell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Fragen der Unternehmensführung.

Für KMU kann dazu beispielsweise auch die konzeptionelle Beratung rund um Prozessoptimierung, Digitalisierung, Einführung neuer IT-Systeme, KI und Automatisierung gehören, wenn diese in eine betriebswirtschaftliche und organisatorische Unternehmensberatung eingebettet ist. Das BAFA-Monitoring nennt beispielsweise ausdrücklich die Optimierung von Prozessabläufen sowie die Begleitung bei der Einführung neuer IT-Systeme als mögliche Beratungsanlässe.

  1. 01

    Wettbewerbsfähigkeit stärken

    Prozesse, Organisation und Unternehmensführung so weiterentwickeln, dass das Unternehmen leistungs- und anpassungsfähiger wird.

  2. 02

    Veränderungen strukturiert angehen

    Externe Expertise nutzen, wenn neue Technologien, steigende Kosten, Fachkräftemangel oder veränderte Geschäftsmodelle Anpassungen erforderlich machen.

  3. 03

    Investitionsentscheidungen vorbereiten

    Erst analysieren, priorisieren und konzeptionell planen, bevor Zeit und Budget in neue Systeme oder Technologien investiert werden.

Quelle: BAFA-Förderrichtlinie (PDF)

Fördervoraussetzungen

Ist Ihr Unternehmen grundsätzlich förderfähig?

Die BAFA-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Grundsätzlich förderfähig, wenn …

  • Ihr Unternehmen rechtlich selbstständig am Markt tätig ist.
  • Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland liegen.
  • Sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen.
  • Ihr Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder Ihre Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. € beträgt.
  • Sie eine individuelle Unternehmensberatung zu einem förderfähigen betrieblichen Thema in Anspruch nehmen möchten.

Besonders zu prüfen

  • Unternehmens-, Wirtschafts-, Steuer-, Rechts- oder ähnliche Beratungsunternehmen
  • gemeinnützige Unternehmen, Vereine oder Stiftungen
  • Unternehmen in einem laufenden oder beantragten Insolvenzverfahren
  • bestimmte Beteiligungen an öffentlichen oder religiösen Körperschaften
  • bestimmte Branchen oder Tätigkeiten mit beihilferechtlichen Einschränkungen

Diese Ausschlüsse ergeben sich aus der aktuellen Förderrichtlinie und dem BAFA-Merkblatt für antragsberechtigte KMU.

Förderfähige Beratungsthemen

Welche Unternehmensberatungen können gefördert werden?

Gefördert werden individuelle und konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Fragen der Unternehmensführung. Dazu können auch Beratungen rund um Prozessoptimierung, Digitalisierung, neue IT-Systeme, KI und Automatisierung gehören, wenn sie auf die konkrete Unternehmenssituation ausgerichtet sind.

Für Sterzik Effizienzberatung sind insbesondere die folgenden Beratungsfelder relevant:

  1. 01

    Prozessoptimierung

    Analyse bestehender Abläufe und Entwicklung konkreter Maßnahmen, um Arbeitszeit, Durchlaufzeiten und unnötige Prozessschritte zu reduzieren.

    Prozessanalyse · Medienbrüche · Doppelarbeit · Ablauforganisation

  2. 02

    KI & Automatisierung

    Strategische und konzeptionelle Beratung dazu, an welchen Stellen KI oder Automatisierung wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden können.

    KI-Anwendungsfälle · Automatisierungspotenziale · Priorisierung · Roadmap

  3. 03

    CRM & Vertrieb

    Analyse und Konzeption von CRM-, Vertriebs- und Kundenprozessen mit dem Ziel, Informationen besser zu nutzen, Abläufe zu strukturieren und Umsatzpotenziale systematischer zu bearbeiten.

    CRM-Strategie · Vertriebsprozesse · Leadmanagement · Follow-up

  4. 04

    Digitalisierung & IT-Systeme

    Beratung zur Weiterentwicklung bestehender Systemlandschaften und zur Einführung oder besseren Nutzung digitaler Lösungen und Schnittstellen.

    ERP · CRM · Schnittstellen · digitale Workflows

Wichtig zu wissen

Beratung wird gefördert – nicht automatisch die technische Umsetzung.

Die BAFA-Förderung bezieht sich auf die individuelle und konzeptionelle Unternehmensberatung. Softwarelizenzen, der Kauf von Systemen oder eine reine technische Implementierung sind nicht automatisch Bestandteil der Förderung.

Werden aus der Beratung später konkrete Umsetzungsprojekte abgeleitet, können diese separat beauftragt werden.

Förderfähige Beratung

  • Prozesse analysieren
  • KI-Potenziale identifizieren
  • Wirtschaftlichkeit bewerten
  • CRM-Strategie entwickeln
  • Roadmap erstellen
  • Systemarchitektur konzipieren

Separate Umsetzung

  • Software konfigurieren
  • Workflows programmieren
  • Schnittstellen entwickeln
  • KI-Agenten implementieren
  • CRM technisch einrichten

Ablauf der Förderung

So einfach kann BAFA-Förderung sein.

Sie müssen sich nicht selbst durch Antrag, Leitstelle und Nachweise arbeiten. Mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir die administrative Abwicklung des Förderverfahrens für Sie.

  1. 01

    Förderfähigkeit prüfen

    Wir prüfen gemeinsam, ob Unternehmen und Beratungsvorhaben grundsätzlich passen.

    KMU-Status · Beratungsthema · Förderhöhe

  2. 02

    Antrag vorbereiten & einreichen

    Wir bereiten den BAFA-Antrag vor und reichen ihn mit Ihrer Vollmacht für Sie ein.

    Online-Antrag · Leitstelle · Unternehmensdaten

  3. 03Wichtig

    Informationsschreiben abwarten

    Wir behalten das Verfahren im Blick und informieren Sie, sobald die Beratung offiziell starten kann.

    Ein vorher unterschriebener Beratungsvertrag gilt bereits als Maßnahmenbeginn und kann die Förderung ausschließen.

  4. 04

    Beratung durchführen

    Nach Freigabe startet die eigentliche Unternehmensberatung.

    Analyse · Beratung · Handlungsempfehlungen · Beratungsbericht

  5. 05

    Nachweise & Verwendungsnachweis

    Wir unterstützen bzw. übernehmen die administrative Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen und begleiten die Abwicklung bis zur Einreichung.

    Beratungsbericht · Rechnung · Zahlungsnachweis · BAFA-Unterlagen

  6. 06Ihr Ergebnis

    Zuschuss erhalten

    Nach Prüfung durch das BAFA wird der bewilligte Zuschuss an Ihr Unternehmen ausgezahlt. Die Entscheidung über Bewilligung und Auszahlung liegt beim BAFA.

    bis zu

    1.750 €

    pro Beratung

    bis zu 3.500 € Zuschuss pro Jahr bei zwei Beratungen

Antrag zuerst. Beratung danach.

Schließen Sie keinen Beratungsvertrag und beginnen Sie keine Beratung, bevor das Informationsschreiben der Leitstelle vorliegt. Andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.

Weniger Bürokratie für Sie

Wir kümmern uns um die Abwicklung.

Von der Vorbereitung des Förderantrags bis zur Begleitung des Verwendungsnachweises übernehmen wir mit entsprechender Vollmacht die administrative Abwicklung. Sie liefern uns die notwendigen Unternehmensdaten und Unterlagen – wir kümmern uns um den Prozess.

  • Antrag vorbereiten & einreichen
  • Kommunikation und Fristen im Blick behalten
  • Nachweise und Förderabwicklung begleiten

Sie möchten nicht erst selbst prüfen, ob Ihr Unternehmen und Ihr Beratungsvorhaben grundsätzlich zum Programm passen?

BAFA-Förderung & Abwicklung prüfen

Unverbindlich · ca. 20 Minuten

BAFA-Förderung trifft KI-Effizienz

Kann der KI-Effizienzsprint mit BAFA gefördert werden?

Der KI-Effizienzsprint besteht aus einer individuellen Analyse Ihrer Unternehmensprozesse sowie der strategischen und konzeptionellen Entwicklung einer KI- und Automatisierungs-Roadmap. Damit enthält er Beratungsleistungen, die grundsätzlich in den Fördergegenstand der BAFA-Unternehmensberatung fallen können.

Ob die Förderung im konkreten Fall möglich ist, prüfen wir vorab anhand Ihres Unternehmens und des geplanten Beratungsvorhabens.

Beratung + Abwicklung aus einer Hand

Was im KI-Effizienzsprint passiert

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Was Unternehmen zur BAFA-Beratungsförderung wissen sollten.

Die wichtigsten Fragen zu Förderhöhe, Voraussetzungen, Antrag, Beratung und Abwicklung – kompakt und verständlich beantwortet.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg beträgt der Fördersatz aktuell 50 % der förderfähigen Beratungskosten.

Pro Beratung können maximal 3.500 € Beratungskosten als Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 1.750 € pro Beratung.

Da grundsätzlich bis zu zwei förderfähige Beratungen pro Jahr möglich sind, können bei entsprechenden Voraussetzungen insgesamt bis zu 3.500 € BAFA-Zuschuss pro Jahr erreicht werden.

Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich grundsätzlich an rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Für die KMU-Einstufung gelten unter anderem:

  • weniger als 250 Beschäftigte
  • maximal 50 Mio. € Jahresumsatz oder
  • maximal 43 Mio. € Jahresbilanzsumme

Bei Partner- oder verbundenen Unternehmen müssen gegebenenfalls weitere Unternehmensdaten berücksichtigt werden.

Welche Beratungen können über das BAFA gefördert werden?

Gefördert werden individuell und konzeptionell durchgeführte Unternehmensberatungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Fragen der Unternehmensführung.

Dazu können beispielsweise Beratungen zu folgenden Themen gehören:

  • Prozessoptimierung
  • Digitalisierung
  • KI und Automatisierung
  • CRM- und Vertriebsprozesse
  • Einführung oder Optimierung von IT-Systemen
  • Organisationsentwicklung

Entscheidend ist immer das konkrete Beratungsvorhaben und die Erfüllung der jeweiligen Förderbedingungen.

Ist KI-Beratung BAFA-förderfähig?

Eine individuelle und konzeptionelle KI-Beratung kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn sie auf die konkrete Unternehmenssituation ausgerichtet ist und wirtschaftliche oder organisatorische Fragestellungen der Unternehmensführung behandelt.

Beispielsweise kann untersucht werden:

  • wo KI wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden kann,
  • welche Prozesse geeignet sind,
  • welche Potenziale bestehen,
  • welche Maßnahmen priorisiert werden sollten,
  • und wie eine entsprechende Roadmap aussehen kann.

Eine pauschale Förderung jeder Leistung mit dem Begriff „KI" gibt es jedoch nicht. Das konkrete Beratungsvorhaben muss die BAFA-Voraussetzungen erfüllen.

Kann der KI-Effizienzsprint gefördert werden?

Der KI-Effizienzsprint beinhaltet unter anderem die Analyse bestehender Unternehmensprozesse, die Identifikation von KI- und Automatisierungspotenzialen, deren wirtschaftliche Bewertung sowie die Entwicklung einer priorisierten Roadmap.

Damit enthält der Sprint Beratungsbestandteile, die grundsätzlich unter die BAFA-Unternehmensberatungsförderung fallen können.

Ob eine Förderung im konkreten Fall möglich ist, prüfen wir vor der Beauftragung anhand Ihres Unternehmens und des geplanten Beratungsvorhabens.

Wird auch die technische Umsetzung von KI oder Automatisierungen gefördert?

Nicht automatisch.

Die BAFA-Förderung richtet sich auf die individuelle und konzeptionelle Unternehmensberatung. Die spätere technische Umsetzung – beispielsweise die Programmierung eines Workflows, Einrichtung eines CRM-Systems oder Entwicklung eines KI-Agenten – ist davon grundsätzlich getrennt zu betrachten.

Deshalb unterscheiden wir klar zwischen:

Beratung: Analyse, Konzeption, Roadmap, Wirtschaftlichkeit und Handlungsempfehlungen.

Umsetzung: technische Einrichtung, Entwicklung, Integration und Implementierung.

Eine spätere Umsetzung kann separat erfolgen und ist keine Voraussetzung für die Beratung.

Muss der BAFA-Antrag vor Beginn der Beratung gestellt werden?

Ja. Die richtige Reihenfolge ist entscheidend.

Bevor ein Beratungsvertrag geschlossen oder die Beratung begonnen wird, muss das vorgesehene Förderverfahren durchlaufen und das entsprechende Informationsschreiben der Leitstelle abgewartet werden.

Ein zu früher Vertragsabschluss oder Beratungsbeginn kann dazu führen, dass die Förderung nicht mehr möglich ist.

Deshalb kümmern wir uns auf Wunsch bereits vor der eigentlichen Beratung um die administrative Vorbereitung und Abwicklung.

Muss ich den BAFA-Antrag selbst stellen?

Nein. Mit einer entsprechenden Vollmacht können wir die administrative Abwicklung für Sie übernehmen.

Dazu gehören je nach Verfahren insbesondere:

  • Vorbereitung des Antrags
  • Einreichung der erforderlichen Angaben
  • Begleitung des Förderverfahrens
  • Beachtung relevanter Fristen
  • Unterstützung bei den erforderlichen Nachweisen
  • Begleitung des Verwendungsnachweises

Sie stellen uns die notwendigen Unternehmensinformationen und Unterlagen zur Verfügung – wir kümmern uns um den Förderprozess.

Mehr Fragen anzeigen(7)
Wie oft kann die BAFA-Förderung genutzt werden?

Nach der aktuell geltenden Förderrichtlinie können grundsätzlich bis zu zwei abgeschlossene Beratungen pro Jahr gefördert werden.

Während der Laufzeit der aktuellen Förderrichtlinie gelten darüber hinaus Höchstgrenzen für die Gesamtzahl der förderfähigen Beratungen.

Für ein Unternehmen in Baden-Württemberg bedeutet das bei zwei Beratungen mit jeweils maximaler Bemessungsgrundlage:

  1. 2 × 3.500 € Beratungskosten
  2. 2 × 1.750 € Zuschuss
  3. bis zu 3.500 € Förderung pro Jahr
Was passiert, wenn die Beratung mehr als 3.500 € kostet?

Eine Beratung darf grundsätzlich auch teurer als 3.500 € sein.

Die Förderung wird jedoch nur auf die maximal berücksichtigungsfähigen 3.500 € Beratungskosten pro Beratung berechnet.

Beispiel Baden-Württemberg:

  1. 4.500 € Beratungskosten
  2. Bemessungsgrundlage maximal 3.500 €
  3. 50 % davon
  4. maximal 1.750 € Zuschuss

Der darüber hinausgehende Betrag wird nicht zusätzlich bezuschusst.

Was passiert, wenn die Beratung weniger als 3.500 € kostet?

Dann wird der Zuschuss auf Grundlage der tatsächlichen förderfähigen Beratungskosten berechnet.

Beispiel in Baden-Württemberg:

  1. 3.000 € förderfähige Beratungskosten
  2. 50 % Förderung
  3. 1.500 € Zuschuss

Die 1.750 € sind also der maximale Zuschuss pro Beratung – kein pauschaler Festbetrag.

Wird die Umsatzsteuer ebenfalls gefördert?

Die Umsatzsteuer gehört grundsätzlich nicht zur förderfähigen Bemessungsgrundlage.

Der Zuschuss wird auf Grundlage der förderfähigen Netto-Beratungskosten berechnet.

Die vollständige Rechnung muss zunächst entsprechend den Förderbedingungen bezahlt werden. Nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises wird der bewilligte Zuschuss ausgezahlt.

Wann wird der BAFA-Zuschuss ausgezahlt?

Der Zuschuss wird nicht vor Beginn der Beratung ausgezahlt.

Zunächst wird die Beratung durchgeführt und die Rechnung vollständig bezahlt. Danach werden die erforderlichen Nachweise und der Beratungsbericht über das Förderverfahren eingereicht.

Nach Prüfung und Bewilligung wird der Zuschuss an das Unternehmen ausgezahlt.

Das bedeutet:

  1. Beratung
  2. Rechnung bezahlen
  3. Nachweise einreichen
  4. Prüfung
  5. Zuschuss erhalten
Muss ein BAFA-Berater zertifiziert sein?

Die Bezeichnung „BAFA-zertifizierter Berater" ist irreführend.

Beratungsunternehmen müssen für das Förderprogramm beim BAFA registriert sein und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen beziehungsweise Qualitätsanforderungen erfüllen.

Sterzik Effizienzberatung ist als Beratungsunternehmen im entsprechenden BAFA-Programm registriert.

Die Registrierung ist jedoch keine Zertifizierung oder Akkreditierung durch das BAFA.

Gilt die Förderung nur für Unternehmen in Baden-Württemberg?

Nein.

Das BAFA-Förderprogramm richtet sich grundsätzlich an förderfähige KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Die Höhe des Zuschusses unterscheidet sich allerdings je nach Unternehmensstandort beziehungsweise Förderregion.

Da Sterzik Effizienzberatung einen regionalen Schwerpunkt im Raum Stuttgart und in Baden-Württemberg hat, beziehen sich viele Beispiele auf den dort aktuell geltenden Fördersatz von 50 %.

Stand der Informationen: August 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Verbindlich sind die jeweils geltenden Richtlinien und Entscheidungen der zuständigen Förderstellen.

Nutzen Sie professionelle Unterstützung für Ihre Projekte – kofinanziert durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Rechtlicher Hinweis

Die Registrierung in der Datenbank des BAFA stellt keine Zertifizierung oder Akkreditierung durch die Behörde dar. Über die Bewilligung des Zuschusses wird im Einzelfall durch die Bewilligungsbehörde entschieden; eine vorab zugesicherte Förderzusage kann nicht gegeben werden.

BAFA-Förderung unverbindlich prüfen

Finden wir heraus, welche Förderung für Ihre Beratung möglich ist.

In einem kurzen Gespräch prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderfähig ist, welches Beratungsvorhaben passt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

BAFA-Förderung prüfen

Unverbindlich · ca. 20 Minuten · Antrag und administrative Abwicklung übernehmen wir auf Wunsch für Sie

  • BAFA-registriertes Beratungsunternehmen
  • TÜV SÜD zertifizierte KI-Expertise
  • Schwerpunkt Raum Stuttgart & Baden-Württemberg